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Mit Rechtsschutzversicherungen im Streitfall abgesichert

Es geht manches Mal schneller als man denkt: ein Streit mit dem Nachbarn, bei dem keine außergerichtliche Einigung mehr in Sicht scheint. Ein säumiger Kunde, der seine Rechung auch nach der dritten Mahnung nicht bezahlt. Um dann zu seinem Recht zu kommen, ist guter Rat teuer. Wer sich frühzeitig mit einer Rechtsschutzversicherung absichert, erhält im Streitfall fachkundige Hilfe und spart horrende Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Gutachterkosten.

Rechtsschutzversicherung für Leben, Beruf und Verkehr
Zahlreiche Anbieter haben heute Rechtsschutzversicherungen zu unterschiedlichen Konditionen und mit den verschiedensten Leistungen im Programm. Da ist es nicht immer leicht, die richtige Versicherung und das günstigste Angebot zu finden.

Eine Übersicht aller Rechtsschutzversicherer ermöglicht beispielsweise der Versicherungsvergleich von eVendi.de. Kostenlos und unverbindlich werden hier die Konditionen zahlreicher Versicherer nach den individuellen Wünschen des Nutzers geprüft und gegenübergestellt. Der direkte Vergleich zeigt, bei welcher Versicherung der Kunde profitiert und in Sachen Beitrag bares Geld spart.
Um die Tarife zu ermitteln, benötigt die Suchmaschine Angaben wie das Alter des Versicherten, den gewünschten Versicherungsstart, die Zahlungsweise sowie Angaben zur beruflichen und familiären Situation. Bei einigen Tarifen sind Ehepartner und minderjährige Kinder automatisch im Versicherungsschutz inbegriffen, bei anderen Versicherungen ist der Abschluss einer Familienversicherung von Nöten.
Eine dreißigjährige, unverheiratete Person, die weder selbstständig noch im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, zahlt beispielsweise bei Abschluss des Tarifs Pecupool-Standardschutz der BBV im Vergleich den niedrigsten, halbjährlichen Beitrag. Versichert mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro sind dafür alle drei Lebensbereiche: Privat, Beruf und Verkehr. Auch der Mieterrechtschutz ist abgedeckt. Die maximale Selbstbeteiligung beträgt 450 Euro.

eVendi Tipp
Eine Rechtsschutzversicherung ist kein Freifahrtschein für den ständigen Gang vor Gericht. Will der Versicherte selbst klagen, behalten sich die Rechtsschutzversicherer vor, die Erfolgsaussichten vorab zu prüfen.

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