Private Krankenzusatzversicherungen

Informationen zur privaten Krankenzusatzversicherung

In eine private Krankenversicherung darf man erst wechseln, wenn man die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt. Diese Grenze wird jedes Jahr von der Bundesregierung gemäß § 6 Abs. 6 SGB V neu angepasst und lag im Jahr 2007 z.B. bei einem Jahresbruttoeinkommen von 47.700 EUR. Wer unter dieser Versicherungspflichtgrenze liegt und Arbeitnehmer ist, ist somit verpflichtet, eine gesetzliche Krankenversicherung zu nutzen und kann nicht frei wählen. Die Versicherungsfreiheit tritt erst dann ein, wenn die JAEG regelmäßig (d.h. nicht nur einmalig) überschritten wird.

Damit Sie trotzdem nicht auf das weitaus bessere Leistungsangebot einer privaten Krankenversicherung verzichten müssen, sollten Sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen.

Eine gesetzliche Krankenversicherung bietet nur begrenzte Leistungen und fordert oft Selbstbeteiligungen der Versicherten. Zusatzleistungen muss man meist teuer bezahlen, wie z.B. Chefarztbehandlung im Einzel- oder Doppelzimmer, Brillen oder Zahnersatz. Diese und weitere Leistungen kann man sich einfach und kostengünstig durch eine Krankenzusatzversicherung sichern. Die Liste der Vorteile ist sehr lang, eine fachgerechte Beratung ist daher empfehlenswert.

Mit der richtigen Krankenzusatzversicherung kann man sich das Krankwerden wieder „leisten“.